Du hast Tickets für ein Konzert, ein Festival oder eine andere Großveranstaltung gebucht? So sieht die rechtliche Lage aus: Kann der Veranstalter das Event aufgrund behördlicher Maßnahme nicht durchführen, kannst du Ticketpreis und Vorverkaufsgebühren zurückverlangen.
Einen Alternativtermin oder einen Gutschein kannst du, musst du aber nicht akzeptieren. Gerade freischaffenden Künstlern, kleinen Theatern und Konzerthäuser steht durch die Coronakrise das Wasser bis zum Hals, bedenk das bei deiner Entscheidung. Wenn du das Geld gerade nicht unbedingt brauchst und dein gekauftes Ticket bis zum geplanten Nachholtermin behältst, hilfst du damit dem Veranstalter oder dem Künstler enorm.
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