Drei Fragen an die Expertin vom Bund der Versicherten

Wozu brauche ich eine private Haftpflichtversicherung?

von Hannes Lustermann

Manch alltägliches Missgeschick kann teuer werden, denn in Deutschland haften Sie mit allem was Sie besitzen, wenn Sie jemandem schaden. Beispielsweise, wenn Sie im Winter mal keine Gelegenheit hatten, den Schnee vor Ihrer Haustür ordnungsgemäß zu beseitigen und ein Radfahrer deshalb stürzt und sich verletzt. In diesem Fall kann er Sie auf Schmerzensgeld verklagen. Bei erheblichen Personen- oder Sachschäden können Schadenersatzforderungen in die Millionen gehen. Eine private Haftpflichtversicherung sorgt für solche Fälle vor.
Bianca Boss, Pressereferentin vom Bund der Versicherten sagt, worauf Sie achten müssen.

ZASTER: Wofür ist eine private Haftpflichtversicherung gut?

Bianca Boss: Die Ausgangslage in Deutschland ist klar: Ich kann für alles haftbar gemacht werden, was ich zu verschulden habe. Sei es, dass ich den ausgeliehenen Rasenmäher des Nachbarn versehentlich kaputtmache oder einen Verkehrsunfall verschulde, bei dem jemand anderes zu Schaden kommt. Wer nicht versichert ist, muss den Schaden aus eigener Tasche bezahlen.

In erster Linie soll die Haftpflicht vor dem finanziellen Ruin schützen, denn der Gesetzgeber sieht hierzulande generell eine in der Höhe unbegrenzte Haftung vor. In Bereichen, wo es schnell teuer werden kann, wie etwa beim Gebrauch von Kraftfahrzeugen, ist die Versicherung deshalb ohnehin Pflicht.

Die private Haftpflichtversicherung ist freiwillig und deckt als Grundversicherung meine Haftung als Privatperson im Alltag ab.

Sie sollte über den Standard hinaus Folgendes beinhalten:

  • Den Verlust fremder privater Schlüssel, falls Ihnen etwa der vom Nachbarn oder Bekannten abhandenkommt – andernfalls kann es auch hier schon richtig teuer werden, wenn zum Beispiel das komplette Schloss ausgetauscht werden muss.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten, da Sie hier nicht über den Arbeitgeber versichert sind.
  • Internetschäden, falls mit ihrer E-Mail unwissentlich ein Virus versendet wird, der die Technik des Empfängers beschädigt oder vertrauliche Daten abgreift.
  • Forderungsausfallversicherung: Wenn jemand anderes bei Ihnen Schaden verursacht und keine Haftpflichtversicherung besitzt oder Vermögen, mit welchem er haften könnte, dann übernimmt die eigene Versicherung die Kosten. Dies gilt auch für gemeinsam versicherte Personen wie Eheleute, die sich gegenseitig Schaden und ist alleine deshalb schon sehr relevant.
  • Versicherung deliktunfähiger Kinder, denn sie sind bis zum zehnten Lebensjahr nicht haftbar. Diese ist vor allem für wichtig, um sich Auseinandersetzungen zu ersparen, wenn zum Beispiel ein Familienmitglied geschädigt wird.

Ich persönlich habe besonders auf den Forderungsausfall geachtet und dass ich deliktunfähige Kinder mitversichere, denn ich bin zweifache Mutter. Neben den abgedeckten Leistungen ist es wichtig, auf eine richtig hohe Deckungssumme zu achten.

Ich persönlich habe besonders auf den Forderungsausfall geachtet und dass ich deliktunfähige Kinder mitversichere, denn ich bin zweifache Mutter.

ZASTER: Für den Normalverbraucher ist es kaum vorstellbar, wie es möglich sein soll, einen Millionen-Schaden zu verursachen. Warum ist eine hohe Deckungssumme eigentlich so wichtig?

Boss: Ich nenne mal ein extremes Beispiel: Ich fahre mit Fahrrad versehentlich einen Familienvater um, der unglücklich stürzt und danach an den Rollstuhl gefesselt ist. Ich muss entsprechend die Arzt- und Krankenhauskosten übernehmen, Forderungen auf Schmerzensgeld nachkommen und ein Leben lang Invalidenrente bezahlen (hier liegt der Höchstsatz laut Gesetzgeber bei 36.000 Euro im Jahr). So kommen schnell Unsummen zusammen, die Sie ruinieren würden.

Für Unfälle von Mietern in vermietetem Wohnraum oder auf dem Grundstück haftet der Vermieter ebenso und muss sich dafür separat mit der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht absichern. Passiert der Vorfall auf dem Boden meines Eigentums, reicht allerdings die private Haftpflichtversicherung aus.

Der Deckungsbetrag sollte allgemein bei mindestens fünf Millionen Euro liegen, besser sind aber 10 bis 15 Millionen Euro. Viel teurer wird es dadurch nicht, die private Haftpflichtversicherung für eine Familie kostet circa 9 Euro im Monat.

Aufgepasst, Kostenfalle: Trotz alledem brauchen Sie nicht über das Ziel hinauszuschießen. Sogenannte All-Risk-Versicherungen, die vermeintlich jeden erdenklichen Schaden absichern, sind für den Normalverbraucher in Teilen unwichtig. Zumal sie Kleinstschäden eher nicht gegenüber dem Versicherer geltend machen sollten.

Die Kombination aus mehreren kleinen Schadenfällen und anschließender Kündigung kann dazu führen, dass man ohne Haftpflichtversicherung dasteht.

ZASTER: Stichwort Kleinstschäden. Worauf muss ich bei der Haftpflichtversicherung genau achten?

Boss: Die Versicherung sollte eine Selbstbeteiligung beinhalten, die festhält, dass ich geringfügige Schäden selbst übernehme. Zum Beispiel eine heruntergerissene Kaffeekanne, ein Brandloch mit der Zigarette an einer fremden Jacke, oder Wein auf dem Hotelteppich. Eine angemessene Höhe wären 150 Euro, viel weiter runter geht der Versicherer ohnehin nur selten.

Das Recht auf einseitige Kündigung besteht nämlich nicht nur auf Verbraucherseite. Wenn jemand viele kleine Vorschäden auf den Tisch bringt, kann der Versicherer kündigen. Das ist problematisch, denn sie sind verpflichtet, das dem nächsten Versicherer mitzuteilen. Der kann sich querstellen und Sie ablehnen. Die Kombination aus mehreren kleinen Schadenfällen und anschließender Kündigung kann dazu führen, dass man ohne Haftpflichtversicherung dasteht.

Die Haftpflichtversicherung ist eine Zeitwertversicherung. Das heißt im Klartext: Sie bekommen nur den Restwert ersetzt und nicht den vollen Kaufpreis des Gegenstands. Bei kleineren Gegenständen wird dieser für gewöhnlich eingeschickt, und die Versicherung beziffert dann den Wert. Bei Schäden an größeren Objekten wie etwa einer Wohnungstür kommt gegebenenfalls ein Sachverständiger, der den Schaden vor Ort begutachtet. Die Versicherung informiert sich über gängige Wiederverkaufs-Portale für Gebrauchsgegenstände über den Restwert. Vor allem technische Geräte verlieren sehr schnell ihren Wert, da ständig Neuerungen auf den Markt kommen und sie anfällig für Verschleißerscheinungen sind. So bekommen sie beispielsweise nur 300 Euro ersetzt, wenn Sie ein Mobiltelefon beschädigen, was vor einem Jahr noch einen Neupreis von 800 Euro hatte.

Im Zweifel gewinnt die Versicherung: Tendenziell setzen Versicherer den Wert immer niedriger an, als er tatsächlich ist. Falls der Geschädigte diesen als zu niedrig erachtet, muss er einen Gegenbeweis antreten. Das bedeutet, vergleichbare Kaufangebote (aus einschlägigen Portalen) zusammenzustellen und daraus einen Vorschlag über den tatsächlichen Restwert ableiten. Den geben Sie dann an den Versicherer weiter, damit er seine Einschätzung nachbessert, wozu er jedoch nicht verpflichtet ist. Falls der Versicherer eine Neubemessung verweigert, bleibt Ihnen nur die Klage, denn es steht Aussage gegen Aussage.

Sie möchten mehr erfahren? Dann können Sie sich direkt auf der Seite vom Bund der Versicherten informieren.

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Hannes Lustermann