MITTAGSBRIEFING

Wissenschaftler: Geldscheine sind Corona-Überträger, Veranstaltungs-Absagen: Bekomme ich den Ticketpreis zurück?, Basisdepot: Neues privates Altersvorsorge-Modell

von Marcus Lucas

Wir haben für dich die wichtigsten Verbraucher-News des Tages zusammengefasst. Hier ist unser ZASTER-Mittagsbriefing.

Wissenschaftler: Geldscheine sind Corona-Überträger

Ein Schweizer Wissenschaftler warnt in der Wirtschaftswoche vor Coronaviren auf Banknoten. „Viren auf Banknoten können eine Gefahr darstellen, wenn man sich nach dem Anfassen nicht die Hände wäscht und ins Gesicht greift“, sagte Mark Witchi vom Berner Bundesamt für Gesundheit in einem Interview. „Influenzaviren beispielsweise können bis zu 17 Tage auf Banknoten überleben.“

Er halte es für ausreichend, wenn Geld aus Corona-Regionen für etwa zehn Tage unter Quarantäne gestellt wird. „Damit sollten die meisten Viren abgestorben sein.“ Er empfehle derzeit das kontaktlose Bezahlen mit Geld- und Kreditkarte oder dem Handy. Wichtig sei allerdings, dass man an der Kasse keine Pin eingeben müsse.

Wie die FAZ schreibt, gelte grundsätzlich: „Je kleiner der Schein, desto höher die Umlaufgeschwindigkeit und umso höher die Kontamination. Besonders Fünfer und Zehner sind also betroffen. Zur Wahrheit gehört aber auch: Bargeld ist nicht schmutziger oder sauberer als Türgriffe in öffentlichen Toiletten oder Haltestangen in Bahnen und Bussen.“

Wie verschiedene Studien der vergangenen Jahre zeigten, befinden sich auf Geldscheinen bis zu 3000 Arten von Bakterien, Pilzen und Viren – die allermeisten davon harmlos für den Menschen. Kleine Münzen (1, 2 und 5 Cent) dagegen gelten wegen ihrer Kupferummantelung als Bakterienkiller, da sie Ionen abweisen und so antibakteriell und antimikrobiell wirken.

Dass das Coronavirus wirklich über Banknoten übertragen werden kann, ist zumindest umstritten. Die WHO beispielsweise rät, die Verwendung von Bargeld zu minimieren – betont aber trotzdem, dass es bisher keinen Beweis für eine Übertragung des Coronavirus gibt. Auch die Europäische Zentralbank und die Bundesbank teilten mit, dass es für die Übertragung des Coronavirus durch Banknoten keine Belege gebe.

Veranstaltungs-Absage wegen Coronavirus: Bekomme ich mein Geld zurück?

Während momentan im gesamten Bundesgebiet reihenweise Veranstaltungen, insbesondere mit über 1000 Teilnehmern, abgesagt werden, stehen viele Menschen vor der Frage, ob und von wem sie das Geld für ihre gekauften Tickets zurückbekommen.

Wie die Süddeutsche Zeitung schreibt, sei die Lage bei einer Absage seitens des Veranstalters klar: Wenn der Käufer dies einfordert, muss der Veranstalter das Geld zurückgeben, denn er komme seiner Leistungspflicht nicht nach. „Der Grund der Absage ist dabei gleichgültig“, zitiert die SZ Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Ein Verweis auf „höhere Gewalt“ sei – auch nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs – nicht zulässig.

Eine Ticketversicherung dagegen greife in diesem Fall wahrscheinlich nicht, da sie meist nur für den Fall gilt, dass der Karteninhaber „wegen Krankheit, Verletzung, Tod eines Angehörigen oder einer abgebrannten Wohnung“ nicht teilnehmen kann. Ein Ausfall des Events ist nicht mitversichert.

Dauerkartenbesitzer haben das Anrecht auf eine prozentuale Erstattung des Abo-Preises. (Bei einer Dauerkarte für einen Bundesliga-Verein sind dies für ein ausgefallenes von 17 Heimspielen demnach 1/17 des Gesamtpreises.)

Sollte der Veranstalter insolvent werden, so haben die Ticket-Käufer keinen Anspruch mehr auf eine volle Rückzahlung. In diesem Fall müssten sie sich an den Insolvenzverwalter wenden, der aber vermutlich nur einen Bruchteil der Summe auszahlen wird.

Basisdepot: Neues privates Altersvorsorge-Modell vorgestellt

Der Bund der Versicherten (BdV) hat ein neues Konzept der Vorsorge vorgestellt. Mit der „Basisdepot-Vorsorge“ wollen die Verbraucherschützer eine von den Lebensversicherungskonzernen unabhängige Vorsorgeleistung schaffen.

Wie das Handelsblatt erklärt, diskutiert der Gesetzgeber derzeit eine Reform der Riester-Rente. „Die geförderte private Vorsorge hat bisher nicht die gewünschte Verbreitung erreicht mit ihren gut 16 Millionen Verträgen. Der Großteil der Förderrente entfällt auf Versicherungen. Vor allem bei diesen werden hohe Kosten und niedrige Renditen angeprangert.“ Insbesondere die Garantie der eingezahlten Beiträge bei Beginn der Auszahlung gingen zulasten der Rendite.

Sollte die Politik nun eine zusätzliche kapitalgedeckte Altersvorsorge auch ohne Garantien möglich machen, will der Bund der Versicherten das Basisdepot einführen: „In diesem Depot könnten neben den Riester-Verträgen unter anderem auch Sparkonten, Wertpapiere und Genossenschaftsanteile verwahrt werden. Möglich seien dann Finanzprodukte mit und ohne Beitragsgarantie. Der komplette Depotbestand soll nach den Regeln, die bisher für Riester- und Rürup-Verträge gelten, förderfähig sein.“

Anleger sollen für die Kapitalauszahlung zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung wählen können. „Die Basisdepot-Vorsorge ermöglicht selbstbestimmte Altersvorsorge ohne Verrentungszwang und ist damit unabhängig vom System der deutschen Lebensversicherer“, sagt BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. Damit würde auch der Wettbewerb angekurbelt.

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Marcus Lucas