SKURRILE STEUER

Die fünf schrägsten Steuer-Gesetze der Geschichte

von Philipp Grabowski

Beim Thema Steuern kann der Fiskus manchmal sehr erfinderisch werden. ZASTER zeigt dir fünf besonders bizarre Steuern aus der ganzen Welt.

1
Taillensteuer

Ob die japanische Regierung bei dieser Steuer das richtige Maß gefunden hat? Seit 2008 müssen nämlich alle BürgerInnen im Alter zwischen 40 bis 74 Jahren den Taillenumfang messen lassen. Überschreiten Männer einen Umfang von 85 Zentimetern, müssen höhere Abgaben an die Krankenkasse überwiesen werden. Bei Frauen liegt die Grenze des maximalen Taillenumfangs bei 90 Zentimetern. Wirklich unangemessen!

2
Toilettenspülungsteuer

Eine besondere Steuer in den Vereinigten Staaten scheint ein wahrer Griff ins Klo zu sein. Die Bürger der Bundesstaaten Maryland und Virginia müssen nämlich Steuern für die Toilettenspülung zahlen. Die Einnahmen dieser wahrlich kuriosen Zwangsabgabe kommen dem Chesapeake Bay zugute. Diese Bucht ist die größte Flussmündung Amerikas und fließt in den Atlantischen Ozean.

3
Bartsteuer

Es war das Jahr 1699. Peter der Große war zu dieser Zeit Zar und Großfürst von Russland, doch eine Tradition stieß ihm böse auf. Peter wollte einen westlichen Lebensstil vorantreiben, doch die russischen Herren trugen zu dieser Zeit religionsbedingt sehr lange Bärte. Daraus wurde über die Jahre eine Bartsteuer, die nach jeweiligem Stand in der Gesellschaft in unterschiedlicher Höhe zu entrichten werden musste. Kaufleute des obersten Standes bezahlten so 100 Rubel, Beamte 60 Rubel und normale Stadtbewohner 30 Rubel, um ihre Barttracht weiterhin tragen zu dürfen.

4
Bagelsteuer

Keine runde Sache: In New York müssen Bürger für einen geschnittenen Bagel mit Aufstrich im Restaurant eine saftige Zwangsabgabe in Höhe von 8,875 Prozent entrichten. Wer das runde Gebäck jedoch im Ganzen und in seinen eigenen vier Wänden verspeist, muss keinen Extra-Zaster blechen.

5
Heißluftballonsteuer

Steuern sind für dich nur heiße Luft? Dann bist du in Kansas richtig. In diesem amerikanischen Bundesstaat muss nämlich auf angebundene und nichtfliegende Heißluftballons eine Steuer gezahlt werden. Wenn du das Seil zu Hause lässt, dann kommst du um die Abzüge auf dem Lohnzettel herum.

ein Artikel von
Philipp Grabowski