BÜROPLANUNG

Deine Urlaubsrechte in Corona-Zeiten

von Nils Matthiesen

Selten war es so kompliziert, seinen Urlaub zu planen wie in diesem Jahr. Wie, wohin oder ganz verschieben? Und wie lässt sich das Ganze mit dem Arbeitgeber abstimmen? ZASTER hat die Antworten.

1
Darf mein Arbeitgeber Zwangsurlaub anordnen?

Nein, dein Arbeitgeber darf dir nicht gegen deinen Willen Urlaub aufbrummen, nur weil es schlecht läuft. Einzige Ausnahme: Betriebsferien. Die gilt es aber, mit dem Betriebsrat abzustimmen und es muss ausreichend Resturlaub für dich übrig bleiben.

2
Im Juni wollte ich verreisen, kann die Reise aber aufgrund von Corona nicht antreten. Kann ich meine bewilligten Urlaubstage verschieben?

In diesem Fall bist du auf die Kulanz deines Arbeitgebers angewiesen. Er ist nicht verpflichtet, deine Urlaubstage zu verschieben. Dein Arbeitgeber schuldet dir bezahlte Freistellung von der Arbeit. Er ist allerdings nicht dafür verantwortlich, dass du deinen Urlaub nicht wie gewünscht verbringen kannst.

3
Darf mein Arbeitgeber bereits genehmigten Urlaub aufgrund der Coronakrise streichen?

Nein, das darf er nicht. Ausnahmen sind nur in speziellen Fällen möglich, etwa wenn die Existenz des Unternehmens durch deinen Urlaub gefährdet ist.

4
Dieses Jahr ist mir alles zu unsicher. Darf ich meine Urlaubstage mit ins nächste Jahr nehmen?

Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du nicht. Auch in diesem Fall solltest du mit deinem Arbeitgeber sprechen. Generell sollte der Urlaub im laufenden Kalenderjahr genommen werden, schließlich sollst du dich regelmäßig erholen. Aus diesem Grund ist eine Übertragung ins folgende Jahr als Entgegenkommen des Arbeitnehmers zu werten und keinesfalls als die Regel. Aber vielleicht ist gerade nach dem Shutdown so viel zu tun, dass dein Arbeitgeber dein Anliegen begrüßt.

5
Was muss ich bei der Urlaubsplanung beachten, wenn ich in Kurzarbeit bin?

Fällt der zuvor genehmigte Urlaub in die Phase der Kurzarbeit, muss beziehungsweise darf der Urlaub wie geplant genommen werden. Während dieser Zeit bekommst du aber kein Kurzarbeitergeld, sondern dein reguläres Urlaubsentgelt.

6
Mein Betrieb hat mehrere Wochen Kurzarbeit angeordnet. Habe ich deswegen weniger Anspruch auf Urlaub?

Das ist gesetzlich noch nicht geregelt, es sieht aber so aus: Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2019 mit Az. 9 AZR 315/17 geurteilt, „dass sich der Jahresurlaub für Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses anteilig reduzieren kann“. Wer weniger arbeite, so der Gedanke, brauche schließlich auch weniger Erholungsurlaub. Zu einem ähnlichen Ergebnis kam der Europäische Gerichtshofs (EuGH). Der stellte am 8. November 2012 (Az. C-229/11) fest, dass Urlaubsansprüche nur dann entstehen, wenn der Arbeitnehmer auch tatsächlich eine Arbeitsleistung erbracht hat.

7
Mein Urlaub liegt unmittelbar nach einer längeren Phase der Kurzarbeit. Darf ich ihn trotzdem nehmen?

Ja. Hat dein Arbeitgeber dir den Urlaub genehmigt, kann er ihn nicht einfach wieder streichen. Das wäre auch in diesem Fall nur in absoluten Ausnahmesituationen möglich. Anders sieht es aus, wenn der Urlaub noch nicht genehmigt wurde. In diesem Fall kann dein Arbeitgeber dein Urlaubsgesuch aus betrieblichen Gründen wie drohende Insolvenz oder extreme Auftragslage ablehnen.

ein Artikel von
Nils Matthiesen
Nils ist Journalist, Texter und einer der ersten Digital Natives. Er beschäftigt sich schon seit über 20 Jahren mit den Themen Vorsorge, Geldanlage und Börse. Persönlich setzt er inzwischen mehr auf Fonds-Sparpläne als aktives Aktien-Picking.