Einvernehmliches Ende

Warum ein Aufhebungsvertrag mit Vorsicht zu genießen ist

von Moritz Weinstock

Schluss, aus, vorbei! Du willst den Job schmeißen? Dann ist ein Aufhebungsvertrag vielleicht die Lösung. Was du dabei beachten musst, erklärt dir ZASTER.

Wenn sich in deinem Job die Dinge nicht so entwickeln, wie du dir das vorgestellt hast und bereits eine neue, bessere Aufgabe winkt, dann gibt es im Grund zwei verschiedene Lösungen, um den Ganzen ein Ende zu bereiten. Erstens, die klassische Kündigung, die du je nach Arbeitsvertrag meist fristgerecht zum Monatsende einreichen musst. Dann heißt es, noch einen Monat bzw. vier Wochen durchhalten, bis du das Kapitel schließen kannst. Oder aber du teilst deinem Arbeitgeber offen mit, dass du dich beruflich verändern möchtest, jedoch nicht kündigen willst. Die Gründe hierfür sind eigentlich klar. Denn eine Kündigung macht sich im Lebenslauf nie so gut und außerdem verlierst du durch eine mögliche Sperre für bis zu 12 Wochen durch das Jobcenter in der Zeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das kann dir zwar bei einem Aufhebungsvertrag ebenfalls passieren, dennoch ist diese Form der Auflösung deines Arbeitsverhältnisses die etwas elegantere.

Doch Vorsicht, denn mit einem Aufhebungsvertrag gehen auch einige Risiken einher. Hier ist, was du unbedingt wissen musst, bevor du so einen Vertrag unterschreibst.

1
Kündigungsschutz

Wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, hast du in der Regel (falls nicht anders vertraglich vereinbart) eine gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen. Heißt: Wenn dir dein Arbeitgeber aus welchen Gründen auch immer kündigt, dann muss er das pünktlich zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats tun. Sobald das unschöne Schreiben also in deinem Briefkasten ist, hast du noch knapp einen Monat Zeit, um dich nach einer neuen Tätigkeit umzusehen. Anders sieht es bei einem Aufhebungsvertrag aus. Wenn er von beiden Seiten gewollt ist, einigt man sich oftmals auf ein schnelles, sofortiges Ende. Heißt im Umkehrschluss: Sobald du unterschreibst, ist euer Arbeitsverhältnis beendet und du bist arbeitslos. Diesen neuen Status musst du dem Arbeitsamt übrigens innerhalb von spätestens drei Tagen mitteilen. Falls du also noch nichts Neues in der Tasche hast, empfiehlt es sich, den Aufhebungsvertrag auf das Ende des kommenden Monats vorzudatieren.

2
Abfindung

Ein Wort, das dir vielleicht nur durch große Manager-Abgänge im Kopf ist, aber auch du kannst eine Abfindung verlangen. Prüfe am besten nochmal genau, was du für deinen Arbeitgeber in der zurückliegenden Zeit geleistet hast, was du bis zum Ende der Arbeitszeit noch leisten wirst, oder welche Zahlungen noch offen sind. Steht dir beispielsweise noch Weihnachtsgeld zu, hättest du eigentlich noch Urlaubstage etc.? Das alles kann in die Vertragsverhandlung mit einfließen. Vor allem dann, wenn ihr euch darauf einigt, das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Denn dann musst du zwar ab dem nächsten Tag nicht mehr antanzen, dafür hättest du im gegenteiligen Fall vielleicht noch Urlaubstage verbraten können und diese Form der „Schutzzeit“ (weil rechtlich noch angestellt) zur Jobsuche verwenden können.

3
Arbeitszeugnis

Ebenfalls wichtig für dich und deinen weiteren, beruflichen Werdegang: Das Arbeitszeugnis. Bei einem Aufhebungsvertrag sollten dir keine Steine in den Weg gelegt werden. Im Grunde unterschreibst du diesen ja nur im Einvernehmen. Zwingen kann dich niemand dazu. Wenn es dann soweit ist, solltest du ein Zeugnis von deinem Arbeitgeber einfordern – noch bevor du unterschreibst. Er soll all deine Leistungen für das Unternehmen und deine Tätigkeitsfelder auflisten und im besten Falle auch schon die Note gemeinsam mit dir festlegen. Das ist ein kleiner Aufwand, der aber viel Wert ist für Bewerbungsgespräche und deine weitere Karriere.

4
Arbeitsamt

Das scheinbar Wichtigste ist geschafft: Der Aufhebungsvertrag ist unterschrieben, das Arbeitszeugnis liegt dir vor und ein paar übriggebliebene Urlaubstage kannst du jetzt auch noch abbummeln. Bald geht ein neues Kapitel in deiner Karriere los, doch eine wichtige Sache gilt es jetzt noch zu erledigen. Im Grunde ist sie, sofern du noch keinen neuen Job in der Hinterhand hast, sogar der wichtigste Teil in diesem Prozess. Denn um Arbeitslosengeld zu erhalten, damit du finanziell zumindest notdürftig für die Übergangszeit zum neuen Job abgesichert bist, musst du genaue Regeln beachten – und selbst dann ist nicht sicher, ob du Anspruch auf Unterstützung hast. Denn du hast deine Arbeitslosigkeit im Grunde selbst herbeigeführt. Wieso sollte das soziale Sicherungssystem dir dann helfen? Wichtig ist, dass du schnellstmöglich das Arbeitsamt über deine bevorstehende Beschäftigungslosigkeit informierst. Ein Monat davor ist gut, drei sind besser. Zudem musst du gute Gründe für den Aufhebungsvertrag angeben. Mit etwas Glück und wohlwollenden Beamten, bekommst du dann trotz Selbstverschulden keine Sperre. Klappt es nicht, kannst du sogar bis zu drei Monate lang für den Erhalt von Arbeitslosengeld gesperrt werden. Darum überlege dir gut, ob ein Aufhebungsvertrag für dich das richtige ist.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.