SAFE AT WORK

Coronavirus: Das sind deine Rechte als Arbeitnehmer

von Moritz Weinstock

Das Coronavirus erschüttert die Weltwirtschaft – und viele große und kleine Unternehmen. Doch wie schützt du dich im Büro und welche Rechte stehen dir als Arbeitnehmer zu? ZASTER klärt auf.

Der Arbeitgeber hat die Pflicht, die Gesundheit seiner Mitarbeiter zu schützen

Nehmen wir an, du arbeitest in einer großen Agentur, wo viele Menschen in einem Großraumbüro nah aneinander sitzend arbeiten. Toiletten sind zwar genug vorhanden, aber geputzt werden sie erst nach Feierabend. Gleiches gilt für die Küche. Man muss kein Virenforscher sein, um festzustellen, dass es hier nur so vor Ansteckungsmöglichkeiten wimmelt. Aber darf ich einen Mundschutz oder Handschuhe tragen? Oder sogar zuhause bleiben?

Grundsätzlich gilt: Solange du deine Arbeit auch mit Schutzkleidung ausüben kannst, stellt deren Verwendung kein Problem dar. Ob dein Recht darauf, diese Schutzkleidung zu tragen, auch einklagbar ist, ist eher fraglich. Ein aktueller Fall in Berlin liegt derzeit beim Arbeitsgericht. Das muss jetzt entscheiden, ob das Verbot des Tragens von Mundschutz und Handschuhen bei Verkäufern eines Duty-Free-Shops am Flughafen rechtens war.

Zuhause bleiben darfst du nur, wenn du krank bist

Wichtig: Die bloße Angst vor einer Ansteckung auf dem Weg zur Arbeit oder im Büro reicht als Grund nicht aus, um zu Hause zu bleiben. Wer es trotzdem tut, muss mit weitreichenden Konsequenzen rechnen. Die können schlimmstenfalls von einer Abmahnung bis hin zum Aussetzung der Lohnzahlung führen.

Anders sieht es aus, wenn du dich krank oder schwach fühlst. Dann solltest du nicht nur zu Hause bleiben, du musst! Schleppst du dich dennoch ins Büro, so hat der Arbeitgeber im Sinne des Schutzes seiner Mitarbeiter die Pflicht, dich nach Hause zu schicken.

Der Arbeitgeber muss Schutzvorkehrungen treffen

Zu den weiteren Pflichten des Arbeitgebers gehört, das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten – generell, nicht nur im Falle des Coronavirus. So muss er einerseits auf Hygieneregeln hinweisen, z.B. mit einer Anschlagtafel, zudem muss er ausreichend Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung stellen.

Schließt der Arbeitgeber den Betrieb, müssen Löhne weiter fließen

Entscheidet sich ein Betrieb dazu, seine Mitarbeiter aufgrund möglicher Ansteckungsrisiken nach Hause zu schicken und die Arbeit vorübergehend einzustellen, oder kommt es gar zu einer von den Behörden angeordneten Quarantäne, so muss er trotzdem weiter regulär Lohn zahlen.

Wirst du ins Home Office geschickt, musst du nicht zwangsweise arbeiten

Dein Arbeitgeber kann dich zwar als Vorsichtsmaßnahme ins Home Office schicken, aber dort musst du nicht unbedingt arbeiten. Zumindest wenn ein entsprechender Passus zur Heimarbeit in deinem Arbeitsvertrag fehlt. Zumal manche Menschen zu Hause gar nicht über einen geeigneten Arbeitsplatz verfügen. Laut dem Arbeitsrechtler Ulf Meißner können Arbeitgeber beispielsweise von ihren Mitarbeitern nicht verlangen, ihre privaten Computer zur Verrichtung ihrer Arbeit zu verwenden. Und selbst, wer über einen Dienstrechner verfügt, darf nicht dazu gezwungen werden, acht Stunden lang „mit Klappstuhl am Küchentisch“ zu arbeiten.

ein Artikel von
Moritz Weinstock
Moritz hat Kommunikationswissenschaften in Wien studiert und seine Leidenschaft fürs Schreiben mit nach Berlin gebracht. Nach lehrreichen Jahren als Redakteur bei einem Motorradmagazin, ist er nun als Channel-Editor für ZASTER tätig. Sein Zugang zur Wirtschaftswelt: er lebt auf zehn Quadratmetern und spart, was das Zeug hält.